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Wo ist in Kirchhain Kiffen zukünftig noch tabu?

Aktualisiert: 24. März


Kein Aprilscherz: Ab dem 1.4. wird in Deutschland der Anbau, Konsum, Besitz und Kauf von Cannabis, Gras oder Marihuana im Rahmen gesetzlicher Grenzen legal sein. Der Bundesrat hat das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis genehmigt. Es gibt jedoch deutliche Einschränkungen, da nicht überall Cannabis konsumiert werden darf.


So ist das Kiffen in der Öffentlichkeit künftig zwar erstmal erlaubt, jedoch ist der Konsum von Cannabis z.B. innerhalb eines Radius von 100 Metern rund um Schulen, Kitas, Spielplätze und öffentliche Sportstätten verboten. Ebenfalls ist das Kiffen in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr gesetzlich untersagt.



Was die neue Regelung für unser Kirchhain bedeutet, kann man sich auf "Bubatzkarte" farbig illustriert anschauen. – Zumindest grob, denn sowohl die bereits genannte Fußgängerzone, als auch z.B. das Freibad, dass wohl ebenfalls als Sportstätte gelten dürfte, sind darauf nicht verzeichnet. Auch der Kirchberg der Stadtkirche und der Kirchhof der Martin-Luther-Kirche werden wohl zur Verbotszone gehören, wegen der dort stattfindenden Kinder- und Jugendarbeit. Außerdem ist der Bereich, so wie der bei der Katholischen Kirche, kein öffentlicher Grund im eigentlichen Sinn, sondern im Besitz der Kirche. Für diese Flächen wird, ebenso wie für zahlreiche öffentlich zugängliche Privatgrundstücke (z.B. Parkplätze bei Kaufhäusern) jeder Besitzer wohl zukünftig seine eigenen Regelungen in Bezug auf das Kiffen aufstellen.



Die Bubatzkarte wurde von Cannabis-Enthusiasten unter Verwendung von Material aus OpenStreetMap erstellt. Die Entwickler weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht , dass sie Fehler enthält und auch, dass die Regelungen sich auf den neuen Gesetzesentwurf beziehen, der noch nicht in Kraft getreten ist.


Zusätzlich zum Konsum in den auf der Karte und den bereits genannten Bereichen wird der Konsum auch in Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) – und in Sichtweite dieser verboten sein. Es wird auch generell untersagt sein, einen Joint zu rauchen, wenn sich Kinder oder Jugendliche in der unmittelbaren Nähe befinden. Höchstwahrscheinlich wird die Stadt Kirchhain in absehbarer Zeit dazu noch genauere Informationen veröffentlichen

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